Regelungen rund um die Weihnachtsferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

sicherlich haben Sie die Pressemitteilungen am vergangenen Freitag ebenfalls verfolgt und haben schon das eine oder andere über die von der Landesregierung verhängten Coronamaßnahmen rund um die Weihnachtsferien - vor allem Schule betreffend - gehört.

Folgende Regelungen sind wesentlich:

- Die Ferien beginnen weiterhin offiziell am 23.12.2021.

- Vom 20.12. bis 22.12.21 können Sie als volljährige Schüler*innen bzw. Ihre Eltern/Personensorgeberechtigten für Sie als minderjährige Schüler*innen eine Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen. Eine erste Abfrage erfolgt heute in der Schule. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht für diese Tage nicht. Der Schulstoff muss eigenständig erarbeitet werden.

- Nach den Weihnachtsferien gilt für alle Schüler*innen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, wieder eine tägliche Pflicht zur Selbsttestung für 5 Tage (10. bis 14.01.2022). Die Selbsttests erhalten Sie am Ende dieser Woche in der Schule.

- Die entsprechenden Ministerbriefe sowie Formulare finden Sie wie gehabt bei den Dokumenten/Formularen und auch bei iServ.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder das Sekretariat.

Die Schulleitung

 

 

 

 

Neue Corona-Verordnung - Regelungen ab 24.11.2021

Liebe Schüler*innen,

auf Basis des aktuell verabschiedeten, geänderten Infektionsschutzgesetzes sind nachfolgend zusammengefasste Maßnahmen ab heute gültig:

"In Niedersachsen gelten ab (...) Mittwoch, 24.11.2021 weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV-2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.

Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.

Präsenz sichern, Gesundheit schützen – das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.“

Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:

I. Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:

Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen“ zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.
Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.

II. Testungen plus „ABIT“ – weniger Quarantäne notwendig:

Das Testkonzept – dreimal in der Schulwoche zu Hause – wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden – Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

III. 3G am Arbeitsplatz:

Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G – das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.

Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.
Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Genesene können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.
Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.

IV. Klassenfahrten und Ausflüge:

Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

V. Schulveranstaltungen:

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.
Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!“

Die aktuellen Briefe und Infos zum 'Testen statt Quarantäne' findet Ihr unter Schüler-Service > Dokumente & Formulare zum Nachlesen.

Aufgrund der anhaltend besorgniserregenden Entwicklung der Corona-Fallzahlen werden wir zukünftig noch verstärkter darauf achten, dass alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Leider hat sich der Schlendrian eingeschlichen, was das zuverlässige und korrekte Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeht.

Deshalb denkt bitte dran und erinnert Euch auch gerne gegenseitig:

'Corona ist auch, wenn die Lehrkraft gerade nicht guckt!'

 

Impfaktion an unserer Schule am Freitag, 19.11.21 ab 8.30 Uhr

Liebe Schüler*innen, liebe Sorgeberechtigten,

am kommenden Freitag, den 19.11.21, kommt ab 8.30 Uhr ein mobiles Impfteam zu uns in die Sozialpädagogikschule.

Es besteht für alle bis dato Ungeimpften die Möglichkeit, sich hier vor Ort die erste Impfung gegen Covid 19 verabreichen zu lassen. Selbstverständlich findet auch eine ärztliche Beratung vor Ort statt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie - sofern nicht geimpft - von diesem Angebot Gebrauch machen bzw. Ihren minderjährigen Kindern dies ermöglichen würden.

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen, als Schulgemeinschaft möglichst ohne oder nur mit einer geringen zahl an Covid-Erkrankungen, Quarantäne-Anordnungen sowie Schulausfällen durch den Herbst und Winter zu kommen!

Für alle minderjährigen Schüler*innen liegen im Sekretariat entsprechende Formulare bereit, die bitte am Freitag ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden müssen. Zudem ist ein Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass).

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen, als Schulgemeinschaft möglichst ohne oder nur mit einer geringen Zahl an Covid-Erkrankungen, Quarantäne-Anordnungen sowie Schulausfällen durch den Herbst und Winter zu kommen!

Für alle minderjährigen Schüler*innen liegen im Sekretariat entsprechende Formulare bereit, die bitte am Freitag ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben mitgebracht werden müssen. Zudem ist ein Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass).

Bitte melden Sie sich in jedem Fall im Sekretariat für die Impfung am Freitag an, wenn Sie sich bereits entschieden haben. Es können aber auch Kurzentschlossene am Freitag spontan geimpft werden, wenn (bei Minderjährigen) die Dokumente vorliegen.

Vielen Dank für Ihre Solidarität!

 Die Schulleitung

 

 

 

Infos zum neuen Schuljahr 2021/22 (aktualisiert 26.08.21)

Liebe 'alte' und 'neue' Schüler*innen der Sozialpädagogikschule!

 

Eben erst haben wir das alte Schuljahr abgeschlossen und viele Absolvent*innen in eine krisensichere, berufliche Zukunft verabschiedet, da wirft schon das neue Schuljahr seine Schatten voraus.

Es wird eine inzidenzunabhängige Sicherheitsphase bis zum 22.09.21 geben.

Bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen:

- Am 1. Schultag Vorlage eines offiziell bestätigten negativen Testergebnisses (Testzentrum/Apotheke), welches nicht älter als 24 Stunden ist (Sie benötigen keinen kostenpflichtigen PCR-Test.) Alle Schüler*innen (auch Genesene und Geimpfte) halten das Testergebnis zum Eintritt in die Schule bereit.

- Weiter bis zum 10.09.21 tägliche Selbsttestungen zu Hause! Testkits erhalten Sie am 1. Schultag in der Schule.

- Ab dem 13.09.21 3 x pro Woche Selbsttests zu Hause (Mo/Mi/Fr).

- Genesene bzw. vollständig Geimpfte sind von der Selbst-Testpflicht ab dem 06.09.21 befreit.

- Grundsätzlich bestätigen Sie in der Schule mit Ihrer Unterschrift die Durchführung eines tagesaktuellen Selbsttests sowie das negative Testergebnis.

- Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht; Maskenpausen während des Lüftens.

- Keine Maskenpflicht außerhalb des Schulgebäudes.

 

Im neuen Schuljahr besteht NICHT MEHR GRUNDSÄTZLICH die Möglichkeit, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Es tritt stattdessen die sogenannte Härtefallregelung in Kraft.

Bedeutet konkret:

Schüler*innen, die durch Vorlage eines aktuellen Attestes nachweisen können, dass sie gemäß Definition des RKI das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, können sich auf Antrag von der Präsenzpflicht befreien lassen, WENN...

> vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (nur für die Dauer der Maßnahme) ODER

> aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist (Bescheingung durch den Arzt erforderlich)

Das Attest / die ärztliche Bescheinigung ist nach 6 Monaten zu erneuern.

Gehen Sie davon aus, dass Sie im unwahrscheinlichen Falle einer Befreiung unter den o.g. Bedingungen online am normalen Unterricht Ihrer Klasse in der Schule teilnehmen.

Falls Sie kein mobiles Endgerät mit Kamera sowie Mikrofon haben, können Sie ein Gerät von der Schule ausleihen.

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Informieren Sie sich in der kommenden Woche noch mal aktuell an dieser Stelle. Es ist durchaus möglich, dass uns sehr kurzfristig noch Informationen vom Kultusministerium erreichen, die wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Start!

Die Schulleitung

 

 

 

Sonder-Impfaktionen für Kinder und Jugendliche von 12-17 Jahren

Liebe Schüler*innen,

viele von Ihnen sind bereits über ihre Praxiseinrichtungen oder auf anderem Wege geimpft worden.

Damit wir alle das kommende Schuljahr möglichst störungsfrei im Präsenzunterricht verbringen können, ist es ratsam, wenn die Schulgemeinschaft so flächendeckend wie möglich geimpft ist.

Um diesem Ziel näher zu kommen, hat das Land Niedersachsen rund 27.000 Impfdosen zusätzlich bereitgestellt.

Eine Sonder-Impfaktion für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren findet am Sonntag, 18.07.2021, in vielen Impfzentren Niedersachsens statt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Hotline (0800) 99 88 665.

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Zustimmung Ihrer Sorgeberechtigten benötigen.