Hausordnung
1. Unterrichtsbesuch und Ausbildung
Die Schülerinnen/Schüler müssen regelmäßig und erfolgreich am Unterricht teilnehmen. Im Rahmen der Ausbildung gelten bei Fehlzeiten die für Arbeitnehmer üblichen Regelungen. Bitte beachten Sie hierzu die Fehlzeitenregelung der Sozialpädagogikschule.
2. Miteinander im Schulalltag
Wir pflegen an unserer Schule einen wertschätzenden Umgang im Miteinander von Schülern/innen und Lehrkräften. Ein respektvoller Umgang schließt Mobbing im weiteren und auch engeren Sinn (auch per SMS oder im Internet) aus. Eine Nichtbeachtung des Mobbing-Verbotes kann, neben der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen, auch zur fristlosen Kündigung des Ausbildungsvertrages führen. Eine entsprechende Stellungnahme finden Sie auch auf unserer Internetseite www.sps-ni.de.
3. Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Corona-Infektion
Die Corona-Pandemie erfordert Einschränkungen im Umgang miteinander. Es gelten die verbindlichen Vorgaben des Kultusministeriums in der jeweils aktuellen Fassung. Nur durch die konsequente Einhaltung der Hygienevorschriften (Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene usw.) kann der Schulbetrieb so „normal“ wie möglich ablaufen und ermöglicht auch Personen, die zu den Risikogruppen zählen, eine Präsenz in der Schule. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Vorschriften können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
Bei einer Corona-Infektion (bzw. dem Verdacht darauf) ist ein Schulbesuch untersagt. Die Schulleitung muss umgehend informiert werden, auch im Verdachtsfall. Treten im Verlauf des Unterrichts bei einer/m Schüler/in Symptome auf, die möglicherweise durch eine Infektion mit dem Corona-Virus hervorgerufen werden, so ist eine sofortige Isolation und das Verlassen des Schulgebäudes zu organisieren. Das weitere Vorgehen erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
3. Auskünfte zum Leistungsstand und Elternsprechtage
Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten minderjähriger Schüler haben jederzeit nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, sich bei Lehrkräften über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Schriftliche Leistungsnachweise minderjähriger Schüler/innen können auf Wunsch von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in der Schule eingesehen werden. Elternsprechtage finden in unregelmäßigen Abständen bzw. im Bedarfsfall statt und werden seitens der Schule rechtzeitig angekündigt. Volljährige Schüler/innen können sich ebenfalls jederzeit nach vorheriger Absprache bei der Lehrkraft über ihren Leistungsstand informieren.
Im Einzelfall kann eine Information der Personensorgeberechtigten über den Leistungsstand auch bei volljährigen Schüler*innen geboten sein (z.B. bei Gefährdung des Ausbildungsabschlusses). Diese Regelung gilt solange, bis dieser ausdrücklich durch die/den volljährige/n Schüler*in widersprochen wird.
4. Angabe und Änderung persönlicher Daten
Zu Beginn des Schuljahres werden die persönlichen Daten jedes Schülers/jeder Schülerin durch den/die Klassenlehrer/in erfasst und im Sekretariat hinterlegt. Dazu gehören auch Angaben zu chronischen Erkrankungen (wie z. B. Asthma, Diabetes oder schwere Allergien), damit die Schule im Notfall schnell reagieren kann. Jede Änderung der persönlichen Daten ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der Datenschutz ist dabei entsprechend der rechtlichen Vorgaben gewährleistet.
5. Schulgelände
Das Pausengelände befindet sich in der Verdener Landstraße 224 innerhalb des begrenzten Grundstückes. Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts und in den Pausen das offizielle Schulgelände verlassen, stehen nicht unter dem Versicherungsschutz der Schule. Das Verlassen des Schulgeländes im Rahmen von Exkursionen/Ausflügen bedarf der gesonderten Genehmigung durch die Schulleitung sowie der Dokumentation durch die zuständige Lehrkraft im Ausgangsordner.
6. Abfallentsorgung
Abfälle gehören, nach Arten getrennt, in die entsprechenden Abfallbehälter, die im Schulgebäude bereitstehen. Das Rauchen ist volljährigen Schülern/innen auf dem Schulgelände nur in dem zugewiesenen Bereich gestattet; gelöschte Zigarettenreste sind in den vorhandenen Aschebehältern zu entsorgen. Die Schülerinnen/Schüler wirken bei der Sauberhaltung des Gebäudes und des Pausengeländes in geeigneter Weise mit.
7. a) Parkflächen
Autos, Mofas und Fahrräder dürfen nur auf dem schuleigenen Parkplatz vor dem Schulgebäude abgestellt werden. Auf dem Hof hinter dem Schulgebäude ist das Parken nur für Schüler, die vom Sekretariat eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, sowie für die Lehrer erlaubt. Das Parken auf dem Hof vor dem Schulgebäude ist derzeit ohne Berechtigungskarten möglich. Die Zufahrt zum Hof durch die Schrankenanlage kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen seitens der Schule anhand von Berechtigungskarten geregelt werden. Als weitere Parkmöglichkeit steht der Parkplatz des Holtorfer Sportvereins, Am Dobben, zur Verfügung. Achtung!!! Dabei ist zu beachten, dass vor dem Papiercontainer eine Fläche von mindestens 2 Containerlängen freigehalten werden muss.
b) Parkverhalten
Auf den privaten, der Schule zugehörigen Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung, die einzuhalten ist. Insbesondere ist eine Behinderung anderer Fahrzeuge bzw. ein Versperren der Feuerwehrzufahrt durch unsachgemäßes Parken verboten. Bei Zuwiderhandlung weisen wir darauf hin, dass folgende Konsequenzen zu erwarten sind, die in Ihrer Verantwortung liegen:
- Einschaltung des Ordnungsamtes > Bußgeld
- generelles Parkverbot auf dem Schulgelände bei wiederholtem Fehlverhalten
- Abmahnung durch die Schulleitung bzw. bei wiederholtem Fehlverhalten fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages
- kostenpflichtiges Abschleppen, Anzeige etc.
8. Verzehr von Genussmitteln
Auf dem gesamten Grundstück der Verdener Landstraße 224 besteht sowohl im Gebäude als auch auf den Außenanlagen Alkoholverbot. Das Rauchen ist gemäß Jugendschutzgesetz nur unseren volljährigen Schülern und Schülerinnen und selbstverständlich nur außerhalb des Gebäudes und hier nur auf dem hinteren Schulgelände in der ausgewiesenen Raucherecke zwischen Schulgebäude und Einfahrt gestattet. Sollte das allgemeine Rauchverbot des Landes Niedersachsen auch für die Sozialpädagogikschule Gültigkeit erlangen, ist auf dem gesamten Gelände Rauchverbot. Daneben kann jederzeit ein Rauchverbot von Seiten der Schulleitung ausgesprochen werden, schon wenn einzelne Schüler diesen Bestimmungen zuwiderhandeln.
9. Behandlung von Schuleigentum
Die Raumeinrichtungen und –ausstattungen, die Möbel in den Klassenräumen sowie sämtliches Schuleigentum sind/ist ordentlich und pfleglich zu behandeln. Die von der Schulleitung angebrachten Beschilderungen sind unversehrt zu lassen. Die Toiletten sind sauber zu halten. Es dürfen keine sperrigen Gegenstände, Hygieneartikel oder große Mengen Papier in die Toilettenbecken geworfen werden. Für Abfälle stehen Eimer bereit. Die bereitgestellten Papierhandtücher sind möglichst sparsam zu verwenden.
10. Schadensersatz
Wer Schuleigentum veruntreut, entwendet bzw. fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, wird zum Schadensersatz herangezogen. Es erfolgt eine Anzeige bei der Polizei. Außerdem behält sich die Sozialpädagogikschule das Recht vor, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Für die von der Schule entliehenen Lehrmittel obliegt die Haftung bei Schäden oder Verlust jeweils beim entleihenden Schüler. Auch für im Schulgebäude (z.B. Klassenraum) belassene Bücher übernimmt die Schule keine Haftung.
11. Haftung für abhanden gekommene Gegenstände und Geld
Für abhanden gekommene Gegenstände und Geld wird seitens der Schule keine Haftung übernommen, da in diesen Fällen auch kein Versicherungsschutz besteht. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
12. Unfallschutz
Zum Sitzen dürfen nur die Schulstühle benutzt werden. Es dürfen keine anderen Sitzmöglichkeiten mitgebracht bzw. verwendet werden (z.B. Sitzball). Sollte eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, erfolgt eine gesonderte Genehmigung durch die Schulleitung.
13. Unfallversicherung
Unfallversichert sind alle Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts sowie auf dem Weg von und zur jeweiligen Sporteinrichtung einschließlich der Pausen sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg vom/zum eigenen Wohnort. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Durchführung des praktischen Ausbildungsteiles in ausgewählten Praktikumsbetrieben. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn während der Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit oder Pausen das Grundstück ohne Auftrag bzw. Genehmigung verlassen wird. Im Falle eines durch die Versicherung abgedeckten Unfalls muss der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin diesen bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. im Sekretariat melden, damit die Schule ihre Informationspflicht gegenüber dem Gemeindeunfallversicherungsverband erfüllen kann. Dies gilt auch, wenn gesundheitliche Unfallfolgen erst im Nachhinein festgestellt werden.
14. Versicherungs- und Brandschutz
Grundsätzlich sind alle Personen, die sich regelmäßig im Schulbereich aufhalten, verpflichtet, durch Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden beizutragen.
Das Mitbringen und Benutzen von Elektrogeräten in der Schule ist nicht gestattet
(z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher etc.). Es dürfen keine Kerzen und andere Gegenstände mit offener Flamme im Gebäude verwendet werden. In Einzelfällen oder zu besonderen Anlässen kann eine Ausnahmegenehmigung durch die Schulleitung erteilt werden.
15. Verhalten im Brandfall
Zu Beginn eines jeden Schuljahres erfolgt durch den Klassenlehrer eine Aufklärung über das Verhalten im Brand- und ggf. Amokfall und den vorgegebenen Fluchtweg gemäß den Flucht- und Rettungsplänen in den Klassenräumen. In unregelmäßigen Abständen wird eine Alarmübung durchgeführt, um das Verhalten im Brand- bzw. Amokfall zu simulieren.
16. Nutzung der schuleigenen Computer
Zur Nutzung der schuleigenen Computer darf das Mitbringen von eigenen Datenträgern nur in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft erfolgen. Das Kopieren von schuleigenen Programmen, Dateien usw. ist untersagt. Bei Nutzung der schuleigenen Computer ist ein Nutzungseintrag in die entsprechende Liste vorgesehen.
Für Phasen des Distanzlernens können den Schülerinnen und Schülern unter bestimmten Voraussetzungen schuleigene Computer leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten werden gesondert geregelt.
17. Nutzung des Zugangs zum Internet über eine schuleigene W-LAN-Verbindung
In der Schule besteht für die Schüler/innen die Möglichkeit, mit privaten Geräten kostenlos einen Internetzugang zu Recherchezwecken und ähnlichen, dem Unterricht dienlichen Zwecken zu nutzen. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf diese Internet-Nutzung.
18. Mobiltelefone
Die private Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) ist im Regelfall nur während der Pausen gestattet. Um den laufenden Unterrichtsbetrieb nicht zu stören, sollten mitgeführte Mobiltelefone während des Unterrichts lautlos gestellt werden. In Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft kann in Ausnahmefällen die uneingeschränkte Nutzung genehmigt werden. Ebenfalls in Absprache mit der Lehrkraft können Mobiltelefone zu Recherchezwecken und ähnlichen, dem Unterricht dienlichen Zwecken genutzt werden.
Unautorisierte Bild- oder Tonaufnahmen im Unterricht sind grundsätzlich verboten.
Sollte dieser Regelung zuwidergehandelt werden, so behält sich die Schule vor, Ordnungsmaßnahmen gegen die zuwiderhandelnde Person zu treffen. Für die Dauer von Klassenarbeiten und Prüfungen sind die Geräte zwingend auszuschalten, anderenfalls kann das Verhalten als Täuschungsversuch gewertet werden.
19. Veröffentlichungen
Die Schülerin/der Schüler erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Schulveranstaltungen der Sozialpädagogikschule Nienburg angefertigte Bild- und ggf. auch Tonaufnahmen zu Dokumentationszwecken in den Printmedien (z. B. örtliche Tageszeitung) bzw. auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden dürfen. Diese Einverständniserklärung kann im Einzelfall schriftlich im Sekretariat widerrufen werden.
20. E-Mail-Kontakt
Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, verlässlich über ein E-Mail-Konto erreichbar zu sein und dieses täglich auf schulische Informationen zu überprüfen. Änderungen (auch anderer für die Kontaktaufnahme relevanter persönlicher Daten) sind unverzüglich im Büro der Schule zu melden (s.a. Punkt 4.) Dies gilt insbesondere in Phasen des Distanzlernens.