Nachschreibetermin für versäumte Prüfungen

Liebe Schüler*innen,

wer in der Woche vor den Osterferien an einer Prüfungsleistung aufgrund einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit nicht teilnehmen konnte, hat die Möglichkeit, den Nachschreibetermin hierfür wahrzunehmen.

Der Termin ist am Mittwoch, den 14.04.2021 um 8.30 Uhr.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:

- dass Sie Ihre AU fristgerecht in der Schule eingereicht haben (Fehlzeitenordnung der SpS)

- dass Sie sich am 14.04.2021 zu Hause einem Selbsttest auf Covid19 unterziehen und das negative Ergebnis in der Schule vorlegen können. Falls Sie keinen Selbsttest haben, können Sie sich ab Montag in der Schule ein Test-Kit abholen.

- dass Sie sich am 14.04.2021 spätestens um 8.15 Uhr in der Schule einfinden.

WICHTIG: Bitte bestätigen Sie Ihre geplante Teilnahme bis spätestens Montag, 12.04.2021, 10.00 Uhr telefonisch oder per Mail.

Sollten Sie am Nachschreibetermin  erneut krank sein, benötigen Sie selbstverständlich eine neue AU.