Update: Präsenzunterricht und Testpflicht nach den Osterferien für Klassen im Präsenzunterricht

Liebe Schüler*innen der BFSP II,

ab dem 12.04.2021 besuchen Sie wieder in Präsenz (Szenario B) den Unterricht.

Für den erneuten Start in den Präsenz-Unterricht haben wir Ihnen einige Dokumente auf unserer Internetseite unter ‚Schüler-Service > Dokumente & Formulare‘ zur Verfügung gestellt, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen und ggf. ausdrucken und ausfüllen bzw. unterschreiben lassen (Hinweise darauf finden Sie in dem nachfolgenden Text).

Bitte laden Sie sich von der Internetseite der Schule das Formular zu Angaben über den Aufenthalt in Risikogebieten herunter und bringen es ausgefüllt am ersten Präsenz-Schultag mit!

Bestimmt haben Sie schon von den Selbsttestungen in den Schulen gehört, die vielerorts in der Woche vor den Osterferien geübt worden sind. Da wir erst direkt vor den Osterferien mit entsprechenden Test-Kits beliefert worden sind, starten wir gemeinsam ohne Übungsphase kommende Woche gleich mit den verpflichtenden Selbsttestungen. Auch diesbezüglich finden Sie verschiedene Dokumente an bekannter Stelle; unter anderem auch einen Ministerbrief an Sie als Schüler*innen.

Es gelten ab 12.04.2021 folgende Regelungen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause. Testtage sind Montag und Mittwoch. Die Ausgabe der Test-Kits erfolgt in der Schule. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis bringen das Test-Kit – versehen mit Namen und Datum auf der Packung - bitte zum Nachweis mit in die Schule.

Ausnahme für den 12.04.2021: Die Teilgruppe A der BFSP II kommt auch ohne durchgeführten Selbsttest am 12.04.2021 zur ersten Unterrichtsstunde in die Schule. Alle Schüler*innen dieser Teilgruppe werden ausnahmsweise an diesem ersten Schultag nach den Ferien in der Schule die Möglichkeit erhalten, sich unter Aufsicht in einem gesonderten Raum zu testen. Die Schüler*innen der Teilgruppe B der BFSP II bekommen das erste Test-Kit für die Selbsttestung zu Hause am 19.04.2021 vor Unterrichtbeginn per Post zugeschickt.

  • Es besteht eine Testpflicht für den Besuch des Präsenzunterrichtes, die in der Landesverordnung festgelegt wird. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht zu stellen, wenn man nicht getestet werden möchte. Das Formular finden Sie ebenfalls auf der Internetseite.
  • Getestet wird nur an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn. Personen im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Ende einer Woche je zwei Test-Kits (sofern in ausreichender Anzahl verfügbar) für die Verwendung in der nächsten Präsenzphase mit.
  • Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde am Testtag kontrollieren die Lehrkräfte die Bestätigungen der Eltern. Sollte zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, testet sich der Schüler bzw. die Schülerin ausnahmsweise (!) in der Schule selbst.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Testung verweigern, können nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten Materialien für die Arbeit zu Hause.
  • Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert.Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.

Bei minderjährigen Schüler*innen: (wichtig!)

  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen den Erhalt der Elterninformation mit ihrer Unterschrift (bitte das Formular von der Internetseite herunterladen und den unteren Abschnitt unterschrieben am ersten Präsenz-Schultag abgeben).
  • Die Erziehungsberechtigten bestätigen jeweils montags und mittwochs die Durchführung und das negative Test-Ergebnis auf dem entsprechenden Formular (bitte das Formular ebenfalls herunterladen und unterschrieben am ersten Präsenz-Schultag abgeben).
  • Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Die Erziehungsberechtigten haben damit die Möglichkeit, ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn sie keine Testung vornehmen wollen. Der/die Schüler*in erhält dann Materialien zur Bearbeitung von der Schule. Das Antrags-Formular finden Sie auf der Internetseite.

 

Folgende Dokumente / Formulare finden Sie neu auf der Internetseite unserer Schule:

-        Brief an Eltern

-        Brief an Schüler*innen

-        Testpflicht Elterninfo

-        Formular Befreiung von der Präsenzpflicht

-        Bestätigung über die Durchführung einer Antigen-Selbsttestung

-        Selbsttests Anleitung

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen und sind überzeugt, dass sich diese neuen Regelungen schnell im Alltag einspielen werden.

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