Nachschreibetermine im SJ 2023/24

Nachschreibtermine im Schuljahr 23-24:

 
 

Tag

Nachschreiben am

für Test/Klausuren vor dem:

verpflichtende Anmeldung bis 12:00:

Freitag

29.09.2023

27.09.2023

bis zum 27.09.2023

Freitag

13.10.2023

11.10.2023

bis zum 11.10.2023

Freitag

17.11.2023

15.11.2023

bis zum 15.11.2023

Mittwoch

20.12.2023

18.12.2023

bis zum 18.12.2023

Freitag

26.01.2024

24.01.2024

bis zum 24.01.2024

Freitag

23.02.2024

21.02.2024

bis zum 21.02.2024

Donnerstag

14.03.2024

12.03.2024

bis zum 12.03.2024

Freitag

26.04.2024

24.04.2024

bis zum 24.04.2024

Freitag

17.05.2023

15.05.2024

bis zum 15.05.2024

Mittwoch

05.06.2024

05.06.2024

bis zum 04.06.20234                   (letzter Termin im SJ!)

 

Wichtige Hinweise:

Raum: 15 (ggf. abweichend / bitte Aushänge beachten)            

Uhrzeit: 14:45 Uhr

Bitte beachten Sie für das Nachschreiben die Regelungen gemäß unserer Schulordnung!

Eine Teilnahme an einem Nachschreibtermin ist grundsätzlich nur möglich, wenn für das Fehlen beim ursprünglichen Leistungsnachweis rechtzeitig gemäß unserer Nachschreib-Regelung eine ärztliche AU vorgelegt wurde.

Eine Anmeldung für das Nachschreiben erfolgt ausschließlich über das Modul „Aufgaben“ in IServ! Das Anmeldeformular finden Sie in iServ in der jeweiligen Aufgabe. Eine Übersicht der Termine finden Sie auch unter www.sps-ni.de im Bereich ‚Service‘ – Nachschreibetermine.
Sie laden Ihr ausgefülltes Anmeldeformular fristgerecht (siehe Tabelle) in die dem Nachschreibetermin entsprechende Aufgabe bis 12:00 Uhr hoch.
Für jeden Nachschreibtermin ist eine erneute Anmeldung über das Modul Aufgaben erforderlich. Ohne vorherige, fristgerechte Anmeldung wird keine Nachschreib-Klausur beim Termin ausgeteilt, die Leistung wird mit „ungenügend“ (Note 6) bewertet.

Eine individuelle Rückmeldung über die Zulassung zum Nachschreiben erfolgt nicht.
Eine versäumte Frist und somit ein verpasster Nachschreibtermin führt zu einer Bewertung der entsprechenden Leistungsnachweise mit
‚ungenügend‘ (Note 6).

Wenn bis zum letzten angesetzten Nachschreibtermin im Schuljahr durch Fehlen nicht alle Leistungsnachweise nachgeschrieben werden können, hat dies ebenfalls eine Bewertung der ‚fehlenden Leistungsnachweise‘ mit ‚ungenügend‘ (Note 6) zur Folge.