Update: Maskenpflicht im Unterricht ab 06.11.2020

Liebe Schüler*innen,

nachdem der Landkreis Nienburg längere Zeit stabil einen Inzidenz-Wert von knapp unter 50 vorweisen konnte, wurde dieser Wert leider nun überschritten.

Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass wir zwar weiter im Szenario A unterrichten, aber ab Freitag, 06.11.2020, auch im Unterricht eine Maskenpflicht besteht.

Gemäß der vorgegebenen Hygieneschutzmaßnahmen und -regelungen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

> Um Ihnen allen kurze Verschnaufpausen ohne Masken zu ermöglichen, halten Sie sich bitte ab sofort während der Pausen entweder im Klassenraum weiterhin mit Maske auf oder Sie nutzen die Möglichkeit der Pause auf dem Hof. Hier haben wir für die einzelnen Kohorten (Klassen) jeweils Felder markiert, in denen Sie sich mit Abstand ohne Maske innerhalb Ihrer Kohorte aufhalten können. Hier können Sie auch essen und trinken.Wir werden zudem an verschiedenen Stellen Möglichkeiten für unsere volljährigen Schüler*innen schaffen, um Zigarettenkippen angemessen zu entsorgen. An dieser Stelle die Bitte, alle mit darauf zu achten, dass die beiden Schulhöfe / Parkplätze sauber bleiben.

> Im Klassenraum dürfen Sie kurzfristig an Ihrem Platz die Maske abnehmen, um etwas zu essen und zu trinken.

> Auch Fahrgemeinschaften müssen sich an das Gebot der Zusammenkunft von Menschen aus maximal 2 Haushalten halten. Da Sie auch hierbei kaum einen Abstand von 1,5 Metern einhalten können, soll auch hier ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

> Bitte beachten Sie unbedingt unsere Tabelle 'To-do-in Coronazeiten', die wir Ihnen zum Download unter 'Dokumente & Formulare' zur Verfügung gestellt haben. Hier werden vielen Fragen beantwortet.

> Die Bearbeitung von Gruppenarbeiten erfolgt weiterhin in den festen Stammgruppen. Ein Durchmischen und Wechseln innerhalb der Stammgruppen ist nicht bzw. nur bei triftigen Gründen/im Ausnahmefall nach Rücksprache mit der Klassenleitung sowie Ausschöpfung aller alternativen Lösungen möglich.

 

Und noch ein Hinweis in eigener Sache:

Home-Schooling:

Schüler*innen können auf Antrag derzeit zu Hause beschult werden, wenn Sie selbst Risikopatient/in sind oder mit einem/einer solchen Patient/in in einem Haushalt leben.

Dies gilt nicht im Falle von Krankheit (AU-Bescheinigung durch Ihren Arzt), denn die AU bescheinigt Ihnen die durch Erkrankung hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit!

Die Zeit, während der Sie krankgeschrieben sind, sollte also unbedingt zur Genesung und Erholung genutzt werden. Sie werden durch die Lehrkräfte nicht mit Unterrichtsmaterial versorgt.

 

Stundenplan:

Leider gibt es in diesen unruhigen Zeiten durch vereinzelte, kurzfristige Ausfälle im Kollegium immer mal wieder Lücken im Stundenplan, die nicht vertreten werden können. Dennoch können und sollen diese Zeiten sinnvoll genutzt werden. Sie finden in diesen Fällen zukünftig folgende Begriffe im Stundenplan:

ev@ = bedeutet eigenverantwortliches Arbeiten mit Anwesenheit in der Schule - ggf. ergänzt durch den Namen einer Lehrkraft; sodass klar ist, dass Aufgaben für ein bestimmtes Modul/Fach/Lernfeld bearbeitet werden sollen.

ev@home = bedeutet eigenverantwortliches Arbeiten zu Hause - ggf. ergänzt durch den Namen einer Lehrkraft; sodass klar ist, dass Aufgaben für ein bestimmtes Modul/Fach/Lernfeld bearbeitet werden sollen.