Update: Unterricht nach den Herbstferien

Liebe Schülerinnen und Schüler:

Wir hoffen sehr, dass Ihr alle die Herbstferien zur Erholung nutzen konntet und wir uns gesund in der kommenden Woche zum Unterrichtsstart nach den Herbstferien in unserer Schule wiedersehen.

Unser Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat heute um 12 Uhr in einer Pressekonferenz über die wichtigsten Bedingungen und Vorgaben zum Unterrichtsgeschehen nach den Herbstferien informiert.

Diese Informationen, die man auch auf der Internetseite des Kultusministeriums findet, möchten wir Euch an dieser Stelle weitergeben:

Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort. Ab Montag, 26. Oktober 2020 starten die Schulen landesweit wieder im Szenario A. Um den Präsenzbetrieb zu gewährleisten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schule Beschäftigte zu erhöhen, sind in der aktuellen Lage mit steigenden Infektionen mit SARS-CoV-2 Anpassungen notwendig. Daher stehen nach den Herbstferien folgende Neuerungen an:

I. Empfehlung MNB im Unterricht an weiterführenden Schulen:

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 sollen ab Montag auch im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

II. Erhöhung des Schutzstatus von Risikogruppen in Familien:

Ab Montag wird erleichtert, dass Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht zur Risikogruppe gehören, aber vulnerable Angehörige im Hausstand haben, leichter vom Präsenzunterricht befreit werden können. Es gilt dann, dass sich bei Vorlage eines Attestes alle Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht befreien lassen können, sobald am Standort der Schule oder am Wohnort eine Inzidenz von 35 erreicht wurde.

Nach wie vor wird die Befreiung vom Präsenzunterricht für alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Angehörigen aus Risikogruppen gelten, sobald vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde.

 

III. Lüften nach 20-5-20

Sachgerechtes Lüften ist ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das hat unter anderem auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz bestätigt. Das bedeutet, die Faustregel 20-5-20 beachten, also rund zur Hälfte einer 45-Min.-Unterrichtsstunde für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.

 

Hinweise der Schulleitung:

- Ganz aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Nienburg bei 35,4. Wir sind also nicht mehr allzu weit entfernt davon, auch im Unterricht Masken zu tragen und sollten uns gedanklich darauf einstellen.

- Es gibt keine Alternative zum regelmäßigen Lüften (siehe oben)! Die ständigen Diskussionen in den Klassen ändern daran nichts - verschlechtern aber die Stimmung. Also noch mal ganz deutlich: Stellt Euch in der Wahl Eurer Kleidung auf regelmäßiges, kurzes Stoßlüften (möglichst auch quer, also mit geöffneten Fenstern und geöffneter Tür) ein!

- Bei den Dokumenten im Schüler-Service-Bereich findet Ihr ein Antragsformular für die Befreiung vom Unterricht zu o.g. Bedingungen.

- Es wird auch weiterhin im 2-Wochen-Abstand auf politischer Ebene geprüft, ob Maßnahmen angepasst werden müssen. Wie gewohnt findet Ihr dann an dieser Stelle die neuesten Informationen, die Euch und uns betreffen.

 

Genießt die restlichen Ferientage und bleibt gesund!

Die Schulleitung