Update: Schulbetrieb ab dem 11.01.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

im Namen der Schulleitung und des gesamten Kollegiums wünschen wir Ihnen ein gutes und gesundes Jahr 2021.

Wir hoffen, dass wir mit gemeinschaftlichen Anstrengungen die Herausforderungen der leider noch andauernden Coronakrise meistern und überstehen.

Sicherlich haben Sie auch die Beratungen der Politik verfolgt und mit Spannung auf neue Beschlüsse und die Umsetzung in Schule gewartet.

Im online gestellten Ministerbrief (wie immer unter Dokumente & Formulare) finden Sie die aktuelle Entscheidung zum Unterrichtsgeschehen ab dem 11.01.2021.

 

Für unsere Schule bedeutet dies konkret:

 

- BFSP I, Soz A I a-c und US 1 - 3 gehen von Montag an zunächst bis Ende Januar in das Distanzlernen. Die Aufgaben werden von den Lehrkräften per Mail verschickt; ggf. gibt es Videokonferenzen und/oder Telefonsprechstunden.

Ab 11.01.2021 ist bei Bedarf grundsätzlich eine Ausleihe eines mobilen Endgerätes in der Schule möglich. Bitte melden Sie sich bei der stellvertretenden Schulleitung per Mail.

 

- BFSP II, Soz A II a-d und OS 1 + 2 werden ab Montag im Szenario B - also mit halben Lerngruppen - unterrichtet.

Wir starten am 11.01.21 mit den Teilgruppen A der jeweiligen Klassen, während die Teilgruppen B ins Distanzlernen gehen.

Am 18.01. wird dann getauscht: die Teilgruppen B der jeweiligen Klassen kommen in die Schule; die Teilgruppen A bleiben zu Hause.

(Wir gehen davon aus, dass die Klassen selber wissen, welcher Teilgruppe sie mit ihrer Stammgruppe angehören.)

Während des Unterrichts darf am Platz dann die Maske abgenommen werden. Auf dem Schulgelände besteht grundsätzlich weiterhin Maskenpflicht.

Den entsprechenden, neu erstellten Sonderstundenplan finden Sie an gewohnter Stelle.

 

- Ab 25.01. wird es einen neuen Sonderstundenplan geben. Dieser ist in Arbeit.

 

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 29.01.2021. Danach wird es neue Beratungen der Politik und vermutlich neue Erlasse geben.

 

Praxis:

Bisher gibt es noch keinen aktuellen Erlass für die Ausbildung am Lernort Praxis.

Sobald wir hierzu verbindliche Informationen haben, geben wir diese an dieser Stelle an Sie weiter.

Im Falle, dass die Praktika (ggf. mit verspätetem Beginn) stattfinden:

Seien Sie versichert, dass die Einrichtungen füe einen ausreichenden Hygieneschutz - soweit möglich - Rechnung tragen.

Bei individuellen Schwierigkeiten aufgrund von Corona-Schließungen einzelner Praxiseinrichtungen sind wir bemüht, mit Ihnen individuelle Lösungen zu finden.

 

Für die Betreuung eigener Kinder ist es grundsätzlich möglich, dass die Schule Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, dass Sie für Ihr eigenes minderjähriges Kind einen Betreuungsplatz benötigen,

wenn Sie selbst Ihre praktische Ausbildung absolvieren.

 

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir es erreichen, dass Sie bei allem notwendigen Schutz vor Ansteckung möglichst viel aus Ihrer Ausbildung mitnehmen!

Bleiben Sie zuversichtlich!